2. Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren von Fr. 4'108.90 bleiben den Beschwerdegegnern auferlegt. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten betragen Fr. 1'000.00 und werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegner haben dem Beschwerdeführer die Parteikosten in der Höhe von Fr. 3'529.30 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag.