7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Auf., Band I, Bern 2007, Art. 26/27 N. 4 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band I, Bern 2007, Art. 26/27 N. 5a 6 verdichtetes Bauen ermöglichen will, so hat sie dazu den demokratischen Weg der Änderung des Baureglements zu wählen.9 e) Bei diesem Ergebnis kann offen gelassen werden, ob den Ausnahmen öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen entgegenstehen. Die Gemeinde hat die Ausnahmebewilligung zu Unrecht erteilt, die Beschwerde ist gutzuheissen und dem Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen.