Auflage 2.2 Der gleichzeitige Aufenthalt von mehr als drei Katzen im Freien darf nur in einem vollständig geschlossenen und ausbruchsicheren Gehege erfolgen, das nach Anweisung einer Fachstelle auszuführen ist (baubewilligungspflichtig). Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Heimberg bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.