g) Die Auflagen im Bauentscheid vom 23. Oktober 2009 stehen in engem sachlichem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Die Haltung von acht Katzen in einer Siedlung mit verdichteter Überbauung kann nur bewilligt werden, wenn die Immissionen auf Nachbargrundstücke auf ein zonenkonformes Mass beschränkt werden. Die Auflagen 2.1. bis 2.3. sind geeignet, diese Immissionen zu reduzieren. Sie sind erforderlich und zumutbar, und damit verhältnismässig. Die Auflagen werden dahingehend angepasst, dass gleichzeitig drei statt zwei Katzen der freie Auslauf gewährt werden darf. 4. Kosten