f) Die Auflage 2.3 sieht vor, dass auf dem Balkon Absperrvorrichtungen so anzubringen sind, dass jegliches Umgehen oder Überklettern der Sicht- und Wetterschutzwände durch die Katzen ausgeschlossen ist, sofern der Balkon weiterhin als Auslauf für die Tiere benutzt werden sollte. Die Auflage 2.3 aktualisiert sich erst, wenn sich tatsächlich erweisen sollte, dass die Katzen trotz der Sichtschutzwände vom Balkon der Beschwerdeführenden auf Nachbargrundstücke gelangen können. Zur Durchsetzung der Auflage 2.1. wären diesfalls Massnahmen erforderlich, welche dies verhindern.