e) Die Auflage 2.2 sieht vor, dass der gleichzeitige Aufenthalt von mehr als zwei Katzen im Freien nur in einem vollständig geschlossenen und ausbruchsicheren Gehege erfolgen darf, das nach Anweisung einer Fachstelle auszuführen ist (baubewilligungspflichtig). Die Auflage 2.2. ist entsprechend der Auflage 2.1 anzupassen, d.h. es dürfen sich nicht mehr als drei Katzen gleichzeitig ausserhalb eines Geheges im Freien aufhalten.