Die Gemeinde hat in ihrer Stellungnahme festgehalten, dass drei bis vier Katzen pro Familie als zonenkonform gelten können. Es ist davon auszugehen, dass sich Hauskatzen in der Regel nicht ununterbrochen im Freien aufhalten. Bei einer maximalen Anzahl Tiere 8 von vier Katzen pro Haushalt werden sich also kaum je mehr als drei Katzen gleichzeitig im Freien aufhalten. Es erscheint deshalb als gerechtfertigt, wenn gleichzeitig maximal drei Katzen freien Auslauf haben. Die Auflage 2.1 wird entsprechend angepasst. Den Beschwerdeführenden kann zugemutet werden, den freien Auslauf der Katzen entsprechend zu organisieren.