d) Die Auflage 2.1 sieht vor, dass der freie Auslauf ausserhalb des Gebäudes oder eines Geheges jeweils nur zwei Katzen gleichzeitig gewährt werden darf. Die Auflage bewirkt, dass weniger Katzen gleichzeitig im Freien sind und sich die Dauer des freien Auslaufs pro Katze reduziert. Auf diese Weise können die Immissionen auf Nachbargrundstücke verringert werden.