Nicht relevant ist vorliegend, ob die Katzenhaltung als gewerbsmässig eingestuft werden muss oder nicht. Die Immissionen auf Nachbargrundstücke entstehen durch die Anzahl der Katzen, nicht durch den allenfalls gewerbsmässigen Handel mit den Jungkatzen. Auch die nicht gewerbsmässige Tierhaltung muss zonenkonform sein.