Das Halten von acht Katzen zuzüglich zweier Würfe pro Jahr führt jedenfalls zu Immissionen, welche nicht mehr zonenkonform sind. Katzenhaltung in diesem Umfang ohne zusätzliche Massnahmen wäre nicht bewilligungsfähig, zur Wiederherstellung eines zonenkonformen Zustandes müssten Tiere weggegeben werden. Die Immissionen entstehen vor allem dadurch, dass die Katzen Nachbargrundstücke betreten. Sofern diese Immissionen durch geeignete Nebenbestimmungen auf ein zonenkonformes Mass reduziert werden können, kann die Katzenhaltung bewilligt werden, ohne dass Tiere weggegeben werden müssen.