Das Grundstück der Beschwerdeführenden liegt in einer ländlichen Gemeinde, aber in einer Siedlung mit verdichteter Überbauung, welche vor allem aus Reihenhäusern besteht. Aufgrund der verdichteten Bauweise erreichen die durch die Tierhaltung auf Nachbargrundstücken anfallenden Emissionen wesentlich schneller einen nicht mehr zonenkonformen Rahmen, als dies zum Beispiel in einem Quartier mit Einfamilienhäusern und relativ lockerer Bebauung der Fall wäre. Das Halten von ein bis zwei Katzen in einem Teil der Haushalte dürfte typisch sein. Die Gemeinde Heimberg erachtet in ihrer Stellungnahme drei bis vier Katzen pro Familie als zonenkonform.