Anlässlich einer Projektänderung einigten sich die Beteiligten darauf, die Sichtschutzwände in einer Metall- Glaskonstruktion auszuführen. Die Beschwerdeführenden reduzierten zudem die Höhe der Gartenumzäunung auf 1,20 m, so dass diese nicht mehr der Bewilligungspflicht unterlag. In ihrem Bauentscheid vom 23. Oktober 2009 bewilligte die Gemeinde die Haltung von maximal acht Katzen gleichzeitig, die Aufzucht von ca. zwei Würfen pro Jahr sowie die Sichtschutzwände gemäss Projektänderung, unter Vorbehalt der folgenden, von den Beschwerdeführenden angefochtenen Auflagen: