a) Die Beschwerdeführenden halten auf ihrem Grundstück acht Katzen. Dazu kommen pro Jahr ein bis zwei Würfe von je rund ein bis drei Jungtieren, welche jeweils weggegeben werden. Die Katzen führen seit Längerem zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn (vgl. „Protokoll des Orientierungsabends“ vom 18. November 2005). Die Beschwerdeführenden errichteten auf dem Balkon seitlich je eine hölzerne Sichtschutzwand sowie eine 1,45 m hohe Gartenumzäunung, welche gleichzeitig als Tiergehege dienen sollte. Anlässlich einer Projektänderung einigten sich die Beteiligten darauf, die Sichtschutzwände in einer Metall- Glaskonstruktion auszuführen.