1. Mit Schreiben vom 25. März 2008 forderte die Gemeinde Heimberg die Beschwerdeführenden auf, für zwei bestehende Sichtschutzwände sowie eine Gartenumzäunung bis zum 25. April 2008 ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werde ausserdem zu prüfen sein, ob die Katzenhaltung der Beschwerdeführenden zonenkonform sei. Die Beschwerdeführenden reichten am 20. April 2008 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die auf Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. D.________ vorgenommenen Arbeiten. Die Parzelle 2