b) Bei diesem Ergebnis erübrigt sich zu prüfen, ob die für das Vorhaben zusätzlich benötigten Ausnahmen von der vorgeschriebenen Dachgestaltung und von der maximal 16 Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2008 (VGE 100.2008.23318/23319) E. 4.2 mit Hinweisen. 10