a) Schliesslich berufen sich die Beschwerdeführer auf den Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Sie bringen vor, dass die Gewährung einer Ausnahme von der maximalen Gebäudelänge bei Anbauten an bestehende Hotelliegenschaften der gängigen Praxis im östlichen Berner Oberland entspreche. Sie verweisen auf eine Baubewilligung des Hotels G.________ in Grindelwald.