Das kommunale Recht sieht keine erweiterte Besitzstandsgarantie vor. Eine Bewilligung der Aufstockung im Rahmen der Besitzstandgarantie ist daher ausgeschlossen. Nachfolgend ist zu prüfen, ob für das Vorhaben allenfalls eine Ausnahme von der maximalen Gebäudelänge bewilligt werden kann. 3. Ausnahmegesuch