2. Besitzstandsgarantie a) Die beiden über Eck zusammengebauten Volumen von Hotel und Wohnhaus überschreiten die in der Kernzone zulässige Gebäudelänge von 30 Metern um rund 19 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1). 4 Meter. Mit der Baubewilligung vom 21. Juli 1976 für das Wohnhaus wurde unter anderem auch eine Ausnahme von der maximal zulässigen Gebäudelänge bewilligt.