ausgeschlossen; eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Dachform und Geschosszahl rechtfertige sich daher aus ihrer Sicht. Die anschliessende vertiefte Prüfung der Unterlagen durch das Rechtsamt zeigte, dass der bestehende Gebäudekomplex von Hotel und angebautem Wohnhaus die maximal zulässige Gebäudelänge von 30 Metern überschreitet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesem Punkt zu äussern und anschliessend Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. 6. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen