4. Die Beschwerdeführer reichten am 25. September 2009 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Baubewilligung sei zu erteilen. Sie machen insbesondere geltend, eine Ausnahme von der vorgeschriebenen Dachgestaltung rechtfertige sich, weil ein Flachdach aus denkmalpflegerischer Sicht an dieser Stelle die einzig mögliche Lösung sei.