3. Nach einer Anpassung der geschätzten Baukosten für das Vorhaben von 800'000.-- Franken auf 1.5 Millionen Franken wechselte die Zuständigkeit für die Beurteilung des Gesuchs zum Regierungsstatthalteramt von Interlaken. Dieses erteilte am 1. September 2009 den Bauabschlag mit der Begründung, besondere Verhältnisse, die eine Ausnahme von den kommunalen Vorschriften zu Dachgestaltung und maximaler Geschosszahl rechtfertigen könnten, lägen nicht vor.