Die Denkmalpflege des Kantons Bern stimmte dem Vorhaben mit Bericht vom 19. Januar 2009 zu. Der Gemeinderat von Lauterbrunnen beschloss am 9. Februar 2009, die benötigten Ausnahmen vom GBR nicht zu gewähren, da keine besonderen Verhältnisse ersichtlich und öffentliche Interessen durch die Aufstockung betroffen seien.