betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalters von Interlaken vom 1. September 2009 (bbew 89/2009; Personalhaus Hotel E.________, Attikageschoss) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführer reichten am 30. Oktober 2008 bei der Gemeinde Lauterbrunnen für die Aufstockung des Wohnhauses (Personalhaus) auf Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt-Nr. D.________ ein Baugesuch ein. Das Wohnhaus ist mit dem Hotel E.________ auf Parzelle Lauterbrunnen Grundbuchblatt-Nr. F.________ über Eck zusammengebaut. Das Hotel ist im Bauinventar als schützenswertes Objekt eingetragen; das Wohnhaus aus den 1980er Jahren ist nicht inventarisiert. 2