Die Kostenverlegung im Entscheid der BVE vom 20. Januar 2006 wurde von den Beschwerdeführenden nicht angefochten und ist rechtskräftig. Hinzu kommt, dass im vorliegenden Fall ein anderes Baugesuch zu beurteilen ist (Parkplatz für eine Bäckerei mit Tea-Room anstelle eines Ausstellplatzes für Personenwagen). Eine Neubeurteilung der Verfahrenskosten scheidet somit aus. 5. Kosten