Aus dem in den Vorakten enthaltenen Situationsplan vom 4. September 2007 geht die Lage, die Gestaltung und die genaue Anzahl der auf Parzelle Arch Gbbl. Nr. D.________ vorgesehenen Parkplätze nicht hervor. Im Plan eingezeichnet ist lediglich die Gesamtfläche des Parkplatzes. Das Baugesuch erfüllt somit die Formerfordernisse von Art. 11 Abs. 1 Bst. k BewD nicht. Aus den Baugesuchsakten ist zudem nicht ersichtlich, über wieviele Parkplätze der Bäckerei- und Tea-Room-Betrieb auf Parzelle Arch Gbbl. Nr. E.________ heute verfügt und wie gross der Parkplatz-Normbedarf dieses Betriebs ist.