Gegen die Projektänderung erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Sie machten hauptsächlich geltend, der Parkplatz sei in der Wohn- und Arbeitszone von Arch nicht zonenkonform. Am 28. November 2007 bewilligte die Gemeinde Arch das Projektänderungsgesuch. 3. Gegen diese Baubewilligung erhoben die Beschwerdeführenden bei der BVE am 28. Dezember 2007 Beschwerde. Sie beantragen, das nachträgliche Projektänderungsgesuch sei abzuweisen. Zur Begründung machen sie geltend, ein Parkplatz in dieser Grössenordnung sei in der Wohn- und Arbeitszone von Arch nicht 3