Nachdem die Beschwerdeführenden gegen die Nutzungsänderung auf Parzelle Arch Gbbl. Nr. D.________ Anzeige erhoben hatten, reichte der Beschwerdegegner ein nachträgliches Projektänderungsgesuch für die Nutzung der Parzelle Arch Gbbl. Nr. D.________ als Parkplatz ein. Die Projektänderung sieht den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Umzäunung des Platzes und das Errichten einer Grünhecke vor. Die Baubewilligungsbehörde Arch liess die Projektänderung im Amtsanzeiger und im Amtsblatt publizieren. Gegen die Projektänderung erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.