Unabhängig davon waren von einem Augenschein ohnehin keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten. Auf den in den Akten vorhandenen umfangreichen Fotodokumentationen sind die Mobilfunkanlage und deren Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild aus den verschiedensten Richtungen und Blickwinkeln dokumentiert. Eine Begutachtung vor Ort aus nur annähernd gleich vielen Blickwinkeln wäre angesichts des eindeutigen Fachberichts der OLK nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand möglich gewesen. 12 BVR 2002 S. 1 E. 2. d) aa); VGE 22225 vom 07.04.2006 E. 4.3. 16 5. Kosten