Die OLK hält in ihrem Bericht abschliessend fest, dass der Bau, auf dem die Antenne zu stehen kommen solle, im Ortsbild ein Schwachpunkt sei. In Kombination mit der geplanten Anlage entstehe eine Überschreitung des ästhetisch Erträglichen. Im Strassenraum der I.________ Strasse wirke das Projekt quasi auf der ganzen Länge als Blickfang und falle durch die ausserordentlich exponierte Lage auf. Das bauhistorisch qualifizierte Ensemble und dadurch das innere Ortsbild würden durch das Bauvorhaben negativ beeinflusst. Die BVE sieht keine Veranlassung, diese Einschätzung der Fachbehörde in Zweifel zu ziehen.