Praktisch von allen Standorten des öffentlichen Raums aus gesehen durchstösst die Antenne den charakteristischen Horizont. Die BVE teilt die Ansicht der OLK, dass die Antenne aus erhöhter Lage auf Augenhöhe vor dem Hintergrund des ungestörten Landschaftsbildes einen unverständlichen, viel zu präsenten Fremdkörper bildet.