10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Auflage, Band I, Bern 2007, Art. 26/27 N. 4; BVR 2002 S. 1 E. 3d mit Hinweisen; BVR 2003 S. 534 E. 5 12 a) Die Gemeinde Langnau kam in ihrem Entscheid vom 29. Oktober 2008 zum Schluss, dass die projektierte Antennenanlage mit den zugehörigen Antennen die angrenzenden Gebiete oder Gebäude betreffend Einordnung und Ästhetik nicht wesentlich oder zusätzlich beeinträchtige. Auch das Landschaftsbild werde durch die Antennenanlage nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Aussicht sei von Gesetzes wegen nicht direkt geschützt.