Damit wäre niemandem gedient und es wäre optisch störender als eine kleine Anlage auf einem hohen Gebäude. Alternativ könnte auch ein freistehender Mast neben das Gebäude gestellt werden, was wohl nicht im Ernst gefordert werden könne. Daraus ergebe sich, dass sich gerade hohe Gebäude als Standort für Mobilfunkantennen eignen würden. Dies rechtfertige die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das zugehörige technische Equipment. Vorliegend komme hinzu, dass das Equipment anliegend an einen bestehenden Aufbau und zwischen zwei bestehenden Aufbauten zu liegen komme. Demnach sei das Equipment gar nicht einsehbar und die Gesamtgebäudehöhe werde durch dieses nicht erhöht.