Mit Schreiben vom 18. Mai 2009 reichte die Beschwerdeführerin 2 die entsprechende Unterschrift innert Frist nach. Die dritte Baugesuchstellerin reagierte dagegen nicht auf die Verfügung vom 4. Mai 2009, weshalb den Beschwerdeführerinnen 1 und 2 mit Verfügung vom 27. Mai 2009 Gelegenheit gegeben wurde, ihr gemeinsames Baugesuch zu überarbeiten. Am 17. August 2009 reichten die Beschwerdeführerinnen eine Projektänderung ein, in welcher auf die Anlage der dritten Baugesuchstellerin verzichtet wird.