befürchte, ihre Liegenschaft würde durch die Mobilfunkanlage entwertet. Gleichzeitig stellte sie das Begehren um Lastenausgleich. Mit gemeinsamem Schreiben vom 20. April 2009 teilten die Beschwerdegegner 195 und 196 mit, dass sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die betroffene Bevölkerung und der Beeinträchtigung des Dorfbildes von Langnau Beschwerde gegen die geplante Antennenanlage erheben würden. Die Gemeinde Langnau beantragt in ihrem Schreiben vom 22. April 2009 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner 1 bis 193 beantragen in ihrer gemeinsamen Beschwerdeantwort vom 24. April 2009 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.