Mit Verfügung vom 24. März 2009 wurde die Sistierung auf Antrag der Beschwerdeführerin 1 aufgehoben und das Beschwerdeverfahren wieder aufgenommen. Gleichzeitig wurde der Schriftenwechsel durchgeführt, die Vorakten eingeholt und den Einsprechenden im Baubewilligungsverfahren Gelegenheit gegeben, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Mit Schreiben vom 30. März 2009 gab die Beschwerdegegnerin 194 bekannt, dass sie an ihrer Einsprache festhalte und sie sich am Beschwerdeverfahren beteiligen wolle. Sie sei mit dem vorgesehenen Standort der Kommunikationsanlage nicht einverstanden und