1. Die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 sowie ein weiteres Telekommunikationsunternehmen reichten am 10. April 2008 bei der Gemeinde ein gemeinsames Baugesuch ein für eine Kommunikationsanlage mit technischer Ausrüstung auf Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone C. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 29. Oktober 2008 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag.