{"Signatur": "BE_VB_001", "Spider": "BE_BVD", "Datum": "2010-06-25", "PDF": {"Datei": "BE_BVD/BE_VB_001_110-2008-185_2010-06-25.pdf", "URL": "https://www.bvd-entscheide.apps.be.ch/tribunavtplus/ServletDownload/110_2008_185_7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484b5698461a5d5c4e76fef02dd5027cb2f0961b7418646f790ded4f5a50e586f5aa097a3441a6cb26461379d3a3496bd966?path=7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484b5698461a5d5c4e76fef02dd5027cb2f0961b7418646f790ded4f5a50e586f5aa097a3441a6cb26461379d3a3496bd966&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=110_2008_185", "Checksum": "dafb1713848786f497042ddccceacf54"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["110 2008 185"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 25.06.2010 110 2008 185"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports 25.06.2010 110 2008 185"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 25.06.2010 110 2008 185"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Heidi Wiestner"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mobilfunkanlage auf einem bereits zu hohen Silo, Verstärkung der Rechtswidrigkeit, Ausnahmebewilligung, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes | Langnau im Emmental"}], "ScrapyJob": "446973/72/1609", "Zeit UTC": "20.01.2025 01:15:48", "Checksum": "1f00c42db8468660d64b1a3c5172613d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 25.06.2010 110 2008 185\nRegeste:\nMobilfunkanlage auf einem bereits zu hohen Silo, Verstärkung der Rechtswidrigkeit, Ausnahmebewilligung, Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes | Langnau im Emmental\n\n ENTSCHEID\nDER\nBAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION\n\nRA Nr. 110/2008/185 Bern, 25. Juni 2010\n\nin der Beschwerdesache zwischen\n\nA.________\nBeschwerdeführerin 1\n\nB.________\nBeschwerdeführerin 2\n\nund\n\nC.________\nBeschwerdegegner 1 - 193\n\nalle vertreten durch Herrn Rechtsanwalt D.________\n\nE.________\nBeschwerdegegnerin 194\n\nHerr F.________ und Frau G.________\nBeschwerdegegner 195 und Beschwerdegegnerin 196\n\nsowie\n\nBaubewilligungsbehörde der Gemeinde Langnau i.E., Gemeindeverwaltung, Alleestrasse\n8, Postfach 566, 3550 Langnau im Emmental\n\nAmt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz, Laupenstrasse 22, 3011 Bern\n\nbetreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Langnau i.E. vom\n29. Oktober 2008 (Baugesuch Nr.: 2008-0032; Mobilfunkanlage Schlossstrasse 27b, 3550\nLangnau i.E.)\n2\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 sowie ein weiteres\nTelekommunikationsunternehmen reichten am 10. April 2008 bei der Gemeinde ein\ngemeinsames Baugesuch ein für eine Kommunikationsanlage mit technischer Ausrüstung\nauf Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in\nder Wohn- und Gewerbezone C. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die\nBeschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 29. Oktober 2008 erteilte die\nGemeinde den Bauabschlag.\n\n2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 am 27. November 2008 Beschwerde bei\nder Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die\nAufhebung des Gesamtentscheides vom 29. Oktober 2008 und die Erteilung der\nGesamtbewilligung. Zugleich beantragte die Beschwerdeführerin 1, das Verfahren sei zu\nsistieren, damit sie verschiedene Abklärungen vornehmen könne.\n\n3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, stellte die\nBeschwerde mit Verfügung vom 1. Dezember 2008 der Gemeinde und dem beco zu,\nverzichtete aber vorerst auf die Durchführung eines Schriftenwechsels und sistierte das\nBeschwerdeverfahren. Gleichzeitig kündigte das Rechtsamt an, allenfalls nach Ablauf der\nSistierung den Einsprechenden im Baubewilligungsverfahren Gelegenheit zu geben, sich\nam Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Verfügung vom 24. März 2009 wurde die\nSistierung auf Antrag der Beschwerdeführerin 1 aufgehoben und das\nBeschwerdeverfahren wieder aufgenommen. Gleichzeitig wurde der Schriftenwechsel\ndurchgeführt, die Vorakten eingeholt und den Einsprechenden im\nBaubewilligungsverfahren Gelegenheit gegeben, sich am Beschwerdeverfahren als Partei\nzu beteiligen.\n\nMit Schreiben vom 30. März 2009 gab die Beschwerdegegnerin 194 bekannt, dass sie an\nihrer Einsprache festhalte und sie sich am Beschwerdeverfahren beteiligen wolle. Sie sei\nmit dem vorgesehenen Standort der Kommunikationsanlage nicht einverstanden und\n\n1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und\n\nEnergiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191)\n3\n\nbefürchte, ihre Liegenschaft würde durch die Mobilfunkanlage entwertet. Gleichzeitig stellte\nsie das Begehren um Lastenausgleich. Mit gemeinsamem Schreiben vom 20. April 2009\nteilten die Beschwerdegegner 195 und 196 mit, dass sie aus Gründen des\nGesundheitsschutzes für die betroffene Bevölkerung und der Beeinträchtigung des\nDorfbildes von Langnau Beschwerde gegen die geplante Antennenanlage erheben\nwürden. Die Gemeinde Langnau beantragt in ihrem Schreiben vom 22. April 2009 die\nAbweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner 1 bis 193 beantragen in ihrer\ngemeinsamen Beschwerdeantwort vom 24. April 2009 ebenfalls die Abweisung der\nBeschwerde.\n\nMit Verfügung vom 4. Mai 2009 wurden die drei Baugesuchstellerinnen darauf aufmerksam\ngemacht, dass eine Vertretung durch die Beschwerdeführerin 1 anders als im\nBaubewilligungsverfahren im Beschwerdeverfahren nicht mehr zulässig sei. Der\nBeschwerdeführerin 2 und der dritten Baugesuchstellerin, welche die Beschwerde vom 27.\nNovember 2008 nicht unterzeichnet hatten, wurde deshalb eine kurze Nachfrist gesetzt,\num diesen Mangel zu beheben. Mit Schreiben vom 18. Mai 2009 reichte die\nBeschwerdeführerin 2 die entsprechende Unterschrift innert Frist nach. Die dritte\nBaugesuchstellerin reagierte dagegen nicht auf die Verfügung vom 4. Mai 2009, weshalb\nden Beschwerdeführerinnen 1 und 2 mit Verfügung vom 27. Mai 2009 Gelegenheit\ngegeben wurde, ihr gemeinsames Baugesuch zu überarbeiten. Am 17. August 2009\nreichten die Beschwerdeführerinnen eine Projektänderung ein, in welcher auf die Anlage\nder dritten Baugesuchstellerin verzichtet wird. Die Projektänderung besteht aus einem\nangepassten Standortdatenblatt vom 5. August 2009 (abgestempelt von der BVE am\n19. August 2009) und überarbeiteten Plänen vom 6. August und 19. November 2009\n(abgestempelt von der BVE am 19. August und 24. November 2009).\n\nDie Beteiligten erhielten Gelegenheit, zu dieser Projektänderung Stellung zu nehmen.\nInsbesondere reichte das beco einen geänderten Amtsbericht vom 12. Februar 2010 ein.\nZudem wurde ein Bericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und\nLandschaftsbilder (OLK) eingeholt (Bericht vom 17. Februar 2010). Abschliessend erhielten\ndie Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Beschwerdeverfahren\neinzureichen.\n4\n\n"}