3. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Umfang von Fr. 5'645.15, einschliesslich Auslagen und Mehrwertsteuer, zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher G.________ (mit Gerichtsurkunde) - Herrn Fürsprecher I.________ (mit Gerichtsurkunde) - Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern, Bauinspektorat (LSI) - Regierungsstatthalterin von Bern, zur Kenntnis 16 BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin