1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf eingetreten wird. Die Gesamtbewilligung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 30. Mai 2007 wird bestätigt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'800.00 werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.