Aus diesen Erwägungen folgt zusammenfassend, dass die vorgesehene Erweiterung des bestehenden Gebäudes am J.________ 2 auf Parzelle Bern Gbbl. Nr. K.________ die Vorschriften von Art. 10b Abs. 1 BauG sowie Art. 6 Abs. 1 BO und Art. 8 Abs. 2 Bst. b BO nicht verletzt. Die Beschwerde ist daher abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen. 6. Kosten