28 BO weise im Zusammenhang mit der Ermittlung der Geschosszahl speziell auf solch abgestuften oder terrassierten Gebäude hin. Die Tatsache, dass das Erscheinungsbild dieser Bauten sowohl mit durchgehender als auch mit „abgetreppter“ Traufe als möglich erscheine, spreche bei dieser Bebauung für eine eher durchschnittliche Architektur. Dies sei wohl auch der Grund, dass die fraglichen Liegenschaften weder als schützenswert noch erhaltenswert noch beachtenswert im Bauinventar enthalten seien. Die gewählte Architekturform des Bauvorhabens sprenge den baulich vorgegebenen Rahmen nicht. Die neu entstandene Volumetrie und Dachform wirkten weder quartierfremd noch störend.