Der Vertreter der städtischen Denkmalpflege hat eine solche Beeinträchtigung am Augenschein denn auch verneint7. Aus dem Bauinventar Bern-Ost geht hervor, dass sich die charakteristischen baulichen Merkmale (Eingangsbereich, vorgesetzte Treppenhäuser, usw.) des erhaltenswerten Doppelhauses am L.________weg 4-6 grösstenteils an dessen Nordfassade befinden. Dementsprechend ist im Bauinventar auch nur die Nordfassade, d.h. heisst die Hauptfassade, des Doppelhauses abgebildet. Das Bauvorhaben befindet sich dagegen auf dessen Südseite, welche denkmalpflegerisch nicht derart ins Gewicht fällt.