Am Augenschein hat sich weiter ergeben, dass die nördliche Peripherie der inventarisierten Gebäudegruppe D (Q.________) an der R.________strasse rund 45 m südlich von der Bauparzelle entfernt liegt. Angesichts dieser räumlichen Distanz ist nicht ersichtlich, inwieweit die fragliche Gebäudegruppe durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werden soll. Der Vertreter der städtischen Denkmalpflege hat eine solche Beeinträchtigung am Augenschein denn auch verneint7.