d) Das Rechtsamt hat bei der Denkmalpflege der Stadt Bern einen Fachbericht zum geplanten Umbau des Gebäudes am J.________ 2 eingeholt. In ihrem Bericht vom 27. August 2007 hält die Denkmalpflege fest, dass das Bauvorhaben eine bedeutende Volumenvergrösserung zur Folge habe. Dadurch würde das erhaltenswerte Doppelhaus am L.________weg 4 und 6 beeinträchtigt. Zwischen der schützenswerten Liegenschaft an der S.________strasse 53 (O.________) und dem umzubauenden Gebäude liege ein grösserer Abstand, der insbesondere durch eine Grünanlage mit hochstämmigen Bäumen gebildet werde. Diese Liegenschaft werde durch das Vorhaben optisch nicht beeinträchtigt.