a) Die Beschwerdeführenden beanstanden, das Bauvorhaben widerspreche den massgebenden Vorschriften über den Denkmalschutz. Die umzubauende Liegenschaft am J.________ 2 befinde sich in unmittelbarer Nähe der schützenswerten Liegenschaft auf Parzelle Bern Gbbl. Nr. N.________ (sog. O.________) der heutigen P.________ mit einer grossen, inventarisierten Parkanlage. Südlich der Bauparzelle liege die zum Wohnbauprojekt Q.________ gehörende Randbebauung an der R.________strasse, welche Teil einer inventarisierten Gebäudegruppe sei. Nördlich der Bauparzelle befinde sich das erhaltenswerte Doppelhaus am L.________weg 4 und 6.