d) Die Beschwerdegegnerin bestreitet ferner die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin 3. Diese sei zwar Alleineigentümerin einer Stockwerkeinheit in der Liegenschaft L.________weg 6 und habe sich am Einspracheverfahren beteiligt. Sie habe 5 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 13 N. 4 und 6 mit Hinweisen 6 in ihrer Einsprache jedoch weder eine Verletzung von Art. 10a ff. BauG noch eine Beeinträchtigung der Liegenschaft L.________weg 6 gerügt.