c) Die Beschwerdegegnerin macht geltend, die Beschwerdeführerin 2 sei nicht zur Beschwerde befugt, da sie sich am Baubewilligungsverfahren nicht als Einsprecherin beteiligt habe. Einsprecher im Baubewilligungsverfahren sei der inzwischen verstorbene 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 5