a) Nach Art. 40 Abs. 1 BauG4 können Bauentscheide innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit zur Beurteilung der Beschwerde zuständig. b) Die Beschwerdegegnerin macht geltend, die Legitimation des A.________es sei in der Sache unbestritten. Es sei jedoch zu prüfen, ob die Beschwerde von unterschriftsberechtigten Personen unterzeichnet worden sei.