Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 4 Beschwerdeführer 1 die geltenden Statuten und bei der Denkmalpflege der Stadt Bern einen Fachbericht ein. Danach führte es mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, zu den einzelnen Beweismassnahmen und zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Auf die Rechtsschriften sowie das Ergebnis des Beweisverfahrens wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den Erwägungen zurückzukommen sein. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen