b) Das Bauinspektorat der Stadt Bern beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen und die angefochtene Baubewilligung sei zu bestätigen. Es weist darauf hin, dass die fragliche Siedlung durch eine für diesen Stadtteil „unerwartete“ Hanglage und eine Abstufung der Dachlandschaft entlang der Strasse geprägt sei. Die gewählte Architektur des Projekts sprenge den vorgegebenen Rahmen nicht. Volumetrie und Dachform wirkten weder fremd noch störend. Eine Beeinträchtigung der Siedlungsstruktur sei nicht zu erwarten. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern das Vorhaben die umliegenden Baudenkmäler beeinträchtige.